Im Privatbereich empfiehlt sich eine Mediation v.a. bei
- Partnerschaftskonflikten
- beabsichtigter Heirat (Ehevertrag)
- Konflikten bei Trennung und Scheidung
(zzgl. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung)
- Konflikten betreffend gemeinsame Kinder (Sorge- und Umgangsrecht)
- Konflikten zwischen Eltern und Kindern
- Streit zwischen (Mit-)Eigentümern
- Erbstreitigkeiten
Denn gerade in Verwandtschafts- oder Näheverhältnissen werden ungelöste Konflikte als persönlich belastend erlebt. Und ein Rechtsstreit (oft zeit- und kostenintensiv und naturgemäß mit ungewissem Ausgang) zermürbt zusätzlich.
Mithilfe der Mediation können die Konfliktthemen zeitnah und dauerhaft gelöst werden. Zusätzlich gehen die Beteiligten auch auf der zwischenmenschlichen Ebene
gestärkt aus der Mediation heraus.